Budgetneutral verordnen

im langfristigen oder besonderen Heilmittelbedarf

Neue Verordnungsmöglichkeiten in der Ödemtherapie

Die vollständige Richtlinie über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung ist online bei dem Gemeinsamen Bundesausschuss abrufbar.

ICD-10-CODE

Nicht jedes Heilmittel belastet das Budget oder muss aufwändigen Prüf- oder Genehmigungsverfahren unterzogen werden.

Finden Sie heraus, ob Ihre Diagnose gemäß § 32 Abs. 1a SGB V zu dem langfristigen Heilmittelbedarf oder gemäß § 106b Abs. 2 Satz 4 SGB V in den besonderen Verordnungsbedarf zählt. Hier wird entschieden, ob budgetneutral oder budgetbelastend verordnet wird. Finden Sie gleich heraus, ob Ihr gewählter ICD-10-Code budgetneutral ist.

Welcher Diagnosegruppe ordnen Sie Ihre Diagnose zu? Nutzen Sie die Buttons. Ein Klick weiter erfahren Sie mehr.

DIE FREQUENZ BESTIMMT DIE EINHEIT

Sie können Ihrem Patienten im langfristigen Heilmittelbedarf oder besonderen Verordnungsbedarf, für einen Zeitraum von bis zu 12 Wochen Therapien verordnen.

Jedoch muss der ICD-10-Code im langfristigen Heilmittelbedarf oder besonderen Verordnungsbedarf gelistet sein. 

Ist das nicht der Fall, kann die Verordnung nur als normaler Verordnungsfall mit 6x Behandlungseinheiten verordnet werden.

BERICHT UND DATENSCHUTZ

Der Bericht ist die Basis des interdisziplinären Teams in der Ambulanz und eine absolute Notwendigkeit für die Verlaufs- und Erfolgskontrolle unserer Patienten.

Für einen datenschutzkonformen abrechnungsfähigen Bericht benötigen wir ein Anschreiben. Das Kreuz auf der Verordnung reicht nicht mehr.

Um den Verwaltungsaufwand für Sie zu erleichtern, stellen wir Ihnen hier ein Formular zur Verfügung.